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   BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99   

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https://dejure.org/1999,7946
BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99 (https://dejure.org/1999,7946)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1999 - IV B 101/99 (https://dejure.org/1999,7946)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - IV B 101/99 (https://dejure.org/1999,7946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Steuerberaterpraxis - Anerkennung eines Verlustes - Abschreibung des Praxiswerts - Teilwertabschreibung - Kaufpreis

  • Judicialis

    FGO § 78; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.1993 - VII R 89/90

    GmbH-Geschäftsführer als Haftender (§ 69 AO )

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    a) Anders als bei den den Streitfall betreffenden Steuerakten, die kraft Gesetzes nach § 71 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Gericht nach Empfang der Klageschrift von der Behörde zu übersenden sind, sind die Beteiligten von der Beiziehung der Akten anderer gerichtlicher Verfahren in Kenntnis zu setzen (vgl. § 79 Abs. 2 FGO), auch wenn es nach Auffassung des beiziehenden Gerichts auf den Inhalt dieser Akten nicht ankommen sollte (BFH-Urteil vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359).

    Entsprechend wird die Versagung des rechtlichen Gehörs zu einer tatsächlichen Feststellung dann als unschädlich angesehen, wenn es auf diese Feststellung für die materiell-rechtliche Richtigkeit der Vorentscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommen kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 359, m.w.N.).

  • BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    Zur schlüssigen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im Besonderen das BFH-Urteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).
  • BFH, 19.05.1998 - I R 54/97

    Aus dem bloßen Anstieg der Marktzinsen kann ein unter den Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    Es fehlt an der Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze aus der Vorentscheidung und dem vom Kläger bezeichneten Urteil des BFH vom 19. Mai 1998 I R 54/97 (BFHE 186, 230, BStBl II 1999, 277 zur Teilwertabschreibung wegen einer Fehlmaßnahme).
  • BFH, 09.06.1988 - IV B 135/87

    Nichtzulassung der Revision wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    So hat der Kläger die gerügte Abweichung nicht dargelegt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juni 1988 IV B 135/87, BFH/NV 1989, 700, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1998 - I B 106/97

    Rechtliche Wirkungen einer nicht vorgenommenen Unterrichtung eines Klägers über

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    Geschieht dies nicht, kann das Recht der Beteiligten auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verletzt sein (BFH-Beschluss vom 24. März 1998 I B 106/97, BFH/NV 1998, 1200, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
    Damit aber unterscheidet sich der Streitfall von dem dem Senatsurteil vom 26. Januar 1989 IV R 71/87 (BFH/NV 1990, 296) zugrunde liegenden Fall, in dem das FG die Zivilprozessakten ausgewertet und sich maßgeblich auf ein darin enthaltenes Sachverständigengutachten gestützt hat.
  • BFH, 26.07.2012 - IX B 164/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738, und vom 28. Oktober 2008 VIII B 62/07, juris; eingehend dazu Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 96 FGO Rz 246, m.w.N.).

    d) Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ist überdies schlüssig erhoben worden und enthält den substantiierten Vortrag der Klägerin, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne ihr Wissen verwerteten Ermittlungsakten sie sich nicht hat äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei der Berücksichtigung ihres Vorbringens eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (zu den Darlegungsvoraussetzungen vgl. zusammenfassend BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 738).

  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Indes ist die vom Kläger insoweit erhobene Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht schlüssig erhoben; denn im Falle einer --wie im Streitfall allenfalls-- partiellen Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört der Vortrag, zu welchem Inhalt der beigezogenen und ohne Wissen des Klägers verwerteten Strafunterlagen sich dieser nicht habe äußern können und insbesondere was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre zum notwendigen schlüssigen Vortrag des behaupteten Verfahrensmangels (BFH-Beschlüsse vom 27. März 2006 VIII B 21/05, BFH/NV 2006, 1256; vom 14. Dezember 1999 IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 15. März 1999 VII B 182/98, BFH/NV 1999, 1229).
  • BFH, 10.05.2022 - VIII B 35/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beiziehung von

    Nur dann besteht für sie ein Anlass zur Stellungnahme unter Berücksichtigung des Inhalts der beigezogenen Akten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20.08.1999 - VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214; vom 14.12.1999 - IV B 101/99, BFH/NV 2000, 738; vom 26.07.2012 - IX B 164/11, BFH/NV 2012, 1643, Rz 3, und vom 28.02.2020 - X B 100/19, BFH/NV 2020, 914, Rz 28).
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